Aufhebungsvertrag

Sie haben einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen und wissen nicht wie Sie reagieren sollen? Oder Sie möchten einen Aufhebungsvertrag anfechten? Wir helfen Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung und einer möglichst hohen Abfindung. Teilen Sie uns den Sachverhalt mit und wir geben ihnen so schnell wie möglich eine Einschätzung.

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Was ist zu tun beim Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag dient dazu, dass zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehende Arbeitsverhältnis kurzfristig zu beenden. Der Aufhebungsvertrag bzw. die Unterzeichnung eines solchen ist freiwillig und kann ausgehend von beiden Parteien vorgelegt werden.

Vorteil:

Fühlt sich der Arbeitnehmer nicht mehr wohl im Unternehmen oder hat sogar schon eine neue Stelle gefunden, löst er sich mit einem Aufhebungsvertrag früher von seinem bestehenden Arbeitsverhältnis.

  • Keine Kündigungsfrist
  • Kurzfristige Trennung möglich

Nachteil:

  • Kein Kündigungsschutz
  • Keine Anhörung des Betriebsrats
  • Keine Kündigungsfrist
  • Ist der Aufhebungsvertrag einmal unterzeichnet, kann dies nicht rückgängig gemacht werden!
  • Arbeitnehmer können bis zu 12 Wochen vom Arbeitslosenanspruch gesperrt werden (§ 159 Abs. 1 Nr. SGB III). Die Abfindung könnte mit dem Arbeitslosengeld-Anspruch verrechnet werden (§ 158 SGB III).
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